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   OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17   

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https://dejure.org/2019,14061
OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17 (https://dejure.org/2019,14061)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2019 - 1 KN 9/17 (https://dejure.org/2019,14061)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2019 - 1 KN 9/17 (https://dejure.org/2019,14061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs 5 BauNVO; § 16 Abs 6 BauNVO
    Art der baulichen Nutzung; Ausnahme; Einzelhandelssteuerung; Maß der baulichen Nutzung; Teilbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine gewerbespezifischen Ausnahmen vom Maß der baulichen Nutzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 939
  • BauR 2019, 1279
  • ZfBR 2019, 585
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17
    Als zentrenrelevant darf die Antragsgegnerin auch Sortimente einordnen, die typischerweise - und auch nach den räumlich-demographischen Verhältnissen in ihrem Stadtgebiet - das Potential haben, zur Schaffung einer belebten Innenstadt beizutragen, wenn sie denn aus ihrer bisherigen faktischen Streulage herausgedrängt werden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310; VGH Mannheim, Urt. v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 -, sowie das von der Antragstellerin für die gegenteilige Auffassung zitierte Urteil des OVG Münster Urt. v. 22.11.2010 - 7 D 1/09.NE -, juris Leitsatz 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - 7 D 1/09

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans trotz Ausschlusses von Einzelhandelsnutzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17
    Als zentrenrelevant darf die Antragsgegnerin auch Sortimente einordnen, die typischerweise - und auch nach den räumlich-demographischen Verhältnissen in ihrem Stadtgebiet - das Potential haben, zur Schaffung einer belebten Innenstadt beizutragen, wenn sie denn aus ihrer bisherigen faktischen Streulage herausgedrängt werden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310; VGH Mannheim, Urt. v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 -, sowie das von der Antragstellerin für die gegenteilige Auffassung zitierte Urteil des OVG Münster Urt. v. 22.11.2010 - 7 D 1/09.NE -, juris Leitsatz 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 10 D 23/15

    Zwingende erforderliche Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Grundfläche der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17
    Nach Art der baulichen Nutzung differenzierende Festsetzungen sind hingegen nicht vorgesehenen (vgl. entsprechend für nur mit Nutzungen bestimmter Art überbaubare Grundstücksflächen OVG Münster, Urt. v. 9.11.2010 - 10 D 15/08.NE -, juris Rn. 41; für Grundflächenfestsetzung nur für Hauptanlagen OVG Münster, Urt. v. 1.9.2016 - 10 D 23/15.NE -, juris Rn. 70 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17
    Als zentrenrelevant darf die Antragsgegnerin auch Sortimente einordnen, die typischerweise - und auch nach den räumlich-demographischen Verhältnissen in ihrem Stadtgebiet - das Potential haben, zur Schaffung einer belebten Innenstadt beizutragen, wenn sie denn aus ihrer bisherigen faktischen Streulage herausgedrängt werden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310; VGH Mannheim, Urt. v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 -, sowie das von der Antragstellerin für die gegenteilige Auffassung zitierte Urteil des OVG Münster Urt. v. 22.11.2010 - 7 D 1/09.NE -, juris Leitsatz 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 10 D 15/08

    Voraussetzung für die Gewährung einer Ausnahme von dem Einzelhandelsausschluss in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17
    Nach Art der baulichen Nutzung differenzierende Festsetzungen sind hingegen nicht vorgesehenen (vgl. entsprechend für nur mit Nutzungen bestimmter Art überbaubare Grundstücksflächen OVG Münster, Urt. v. 9.11.2010 - 10 D 15/08.NE -, juris Rn. 41; für Grundflächenfestsetzung nur für Hauptanlagen OVG Münster, Urt. v. 1.9.2016 - 10 D 23/15.NE -, juris Rn. 70 ff. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17

    Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Der Eigentümer des Grundstücks ... - zugleich Eigentümer weiterer Grundstücke im Plangebiet - ist Antragsteller in dem, ebenfalls gegen den Bebauungsplan Nr. 118 gerichteten, anhängigen Normenkontrollverfahren 1 KN 9/17, das aufgrund übereinstimmender Anträge der Beteiligten mit Beschluss vom 15. Juni 2020 ruhend gestellt worden ist.

    Der Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren 1 KN 9/17 führt nach eigenen Darlegungen gegen die einzelnen Mitglieder der Antragstellerin zugleich zivilgerichtliche Verfahren.

    Insoweit ist in dem Verfahren 1 KN 9/17 vorgetragen worden, der Bebauungsplan Nr. 118 verstoße deshalb gegen § 1 Abs. 4 BauGB, weil die Schaffung barrierefreien Wohnraums, insbesondere einer Aufzugsanlage, aufgrund der geringen Zulassung von Wohneinheiten nicht wirtschaftlich sei.

    Im Beteiligungsverfahren hat der Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren 1 KN 9/17 insoweit zwar vortragen lassen, dass die Baufenster an den Baufenstern der ersten Reihe "klebten"; eine bauliche Nutzung der hinteren Grundstücksflächen werde hierdurch ausgeschlossen (Abwägungsprotokoll vom 18. März 2015, Ziffer 2.3, S. 7.32, Beiakte C).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19

    Dauerwohnen; Ferienwohnen; Grundfläche

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung können regelmäßig nicht von der Art der baulichen Nutzung abhängig gemacht werden (Anschluss an Senatsurt. v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -).

    Mit diesem Verständnis ist die Festsetzung allerdings unwirksam, da sich für Maßfestsetzungen in Abhängigkeit von der Art der baulichen Nutzung in der BauNVO, von einzelnen hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, keine Rechtsgrundlage findet (Senatsurt. v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -, BauR 2019, 1279 = juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 15.03.2024 - 1 N 21.1251

    Unzulässige Verknüpfung der Festsetzung der Grundfläche mit Anzahl der

    Die Vorschrift ermächtigt jedoch nicht dazu, das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung von weiteren Voraussetzungen, insbesondere von der Art der Nutzung bzw. Gestaltung, abhängig zu machen (vgl. NdsOVG, U.v. 7.10.2021 - 1 KN 92/19 - juris Rn. 124; U.v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 - BauR 2019, 1279; OVG NW, U.v. 9.11.2010 - 10 D 15/08.NE - juris Rn. 41; Seith in Brügelmann, BauNVO, Stand Januar 2021, § 16 Rn. 66).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 171/20

    Bebauungsplan; Höhe; Maß der baulichen Nutzung; Teile baulicher Anlagen

    Eine derartige Regelung findet weder im BauGB noch in der BauNVO eine Rechtsgrundlage (vgl. hierzu bereits Senatsurt v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -, ZfBR 2019, 585 = BauR 2019, 1279 = juris Rn. 40 und zuletzt Senatsurt. v. 7.10.2021 - 1 KN 92/19 -, juris Rn. 124 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 62/20

    Antragsbefugnis; Ferienwohnung; gewerblich; planerisches Ermessen;

    Bereits wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass der Rat den Plan in Kenntnis der Rechtswidrigkeit der tatsächlich gefundenen Lösung auch in anderen Teilen geändert hätte, fehlt es an der Teilbarkeit (vgl. Senatsurt. v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -, BauR 2019, 1279 = NVwZ-RR 2019, 939 = juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2022 - 1 MN 156/20

    Aufgabenübertragung; Bekanntmachungsmangel; Bestimmtheitsgebot; DIN 45691;

    Bereits wenn die konkrete Möglichkeit bestünde, dass die Verbandsversammlung den Plan in Kenntnis der Rechtswidrigkeit der tatsächlich gefundenen Lösung auch in anderen Teilen geändert hätte, fehlt es an der Teilbarkeit (vgl. Senatsurt. v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -, BauR 2019, 1279 = NVwZ-RR 2019, 939 = juris Rn. 44).
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